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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wanderflat

1. Regelungsgegenstand

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Wanderflat-Dieter Bernhard nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit seinen Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

 

Der Anbieter erbringt ausschließlich die Führung und Begleitung von Wanderern, die in der Gruppe wandern möchten und hierzu Ihre Hunde mitbringen.

An-und Abreise, Verpflegung während der Wanderungen, Getränke etc. Erfolgen grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis.

 

 

2. Vertragsschluss

Mit der Buchung bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Buchung kann per Online-Anmeldeformular,E-Mail,  oder Telefon vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch die Bestätigung  des Anbieters per E-Mail oder Telefon vor zu Stande.

Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht werden, kommt das Angebot als auch die Buchung nicht zustande. 

Hierüber wird der Kunde zeitnah informiert. 

 

3. Leistungen, Vergütungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

 

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Wanderung nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

4.2. Der Anbieter garantiert die mit der Auftragsbestätigung bestätigten Preise, soweit sie nichtstaatliche Vertragspartner des Anbieters betreffen, z.B. Hotelunternehmen.

 

4.3. Der Anbieter behält sich vor, im Fall der Erhöhung von Flugpreisen und/oder staatlichen Gebühren wie Eintrittsgebühren und Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, die dem Anbieter 

entstehenden Mehrkosten bis zum vereinbarten Reisetermin an den Kunden weiterzubelasten.

 

4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Die diesbezügliche Unterrichtung der Reisenden obliegt dem Kunden.

 

6. Rücktritt

 

6.1. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.

 

6.2. Eine Stornierung der Leistungen der Wanderflat bis zu einem Zeitraum von 10 Tagen vor dem Wandertermin  ist grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt.

 

6.3. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt erhebt der Anbieter keine eigenen Stornierungsgebühren, soweit sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt. Der Anbieter belastet jedoch Stornierungsgebühren, die ihm gegenüber von dritten Leistungsträgern erhoben werden, an den Kunden weiter.

 

7. Mitwirkungspflichten

 

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Reisenden über deren Obliegenheit, Beanstandungen unverzüglich vor Ort anzuzeigen, vor Reiseantritt ordnungsgemäß zu unterrichten.

 

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kenntnis von Mängeln, die ihm selbst oder durch Beanstandungen von Reisenden vor Ort bekannt werden, unverzüglich an einen Vertreter des Anbieters vor Ort weiterzuleiten.

 

8. Besonderheiten zum Wandern in der Gruppe mit Hunden

 

8.1.Der Kunde informiert den Anbieter über mögliche körperliche Gebrechen und gesundheitliche Einschränkungen, die seine Kondition und Teilnahmefähigkeit an den Wanderungen beeinträchtigen könnten. Die ausgeschriebenen Angaben über die körperlichen Herausforderungen erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

 

 

 

8.2.Der Kunde/Hundehalter behält während den Wanderungen und während des gesamten Reiseverlaufs die Verantwortung für sein Tier. Er hat Sorge zu tragen, dass sein Hund nicht seinen Wirkungskreis verlässt und sich angeleint oder im Freilauf sozial verträglich gegenüber Mensch, Hund und Umwelt (z.B. im Bus und Hotel, gegenüber Wild- und Weidetieren) verhält. Sozial unverträgliche Hunde sind generell von den gemeinsamen Wanderungen ausgeschlossen, dies gilt mit sofortiger Wirkung auch bei akuten Zwischenfällen. Ein Schadensersatzanspruch auf die entfallene Wanderleistung besteht nicht. Der Anbieter übernimmt für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die seitens Kunde und dessen Hund entstehen, keine Haftung. Dies gilt auch Dritten gegenüber.

 

 

8.3. Der Kunde/Hundehalter führt bei Reiseantritt Hunde-Impfpass als auch den Nachweis einer Hunde-Haftpflichtversicherung mit sich. Alle teilnehmenden Hunde müssen geimpft, entwurmt und körperlich fit sein. Das Mindestalter beträgt ein Jahr.

 

8.4.Besitzer von sogenannten Listenhunden liefern bereits bei Buchung die Nachweise über Leinen- und Maulkorbbefreiung, Sachkundenachweis, Haltungserlaubnis und Chip-Nummer.

 

 

8.5Läufige Hündinnen sind generell von der Teilnahme ausgeschlossen, da stets unkastrierte Rüden mitlaufen. Der Kunde/Hundehalter hat bei der Buchung Sorge hierfür zu tragen, die Teilnahme erfolgt auf sein eigenes Risiko. Sollte die Hündin wider Erwartens doch läufig werden, kann die bezahlte Wanderleistung innerhalb eines Jahres nachgeholt werden, hiernach entfällt der Anspruch auf die geleistete Gebühr. 

 

 

 

 

 

8.6. Die ausgeschriebenen Wanderungen können sich je nach Witterung, Krankheit, Forstarbeiten, Unfall, Gruppenfitness und anderen nicht vorhersehbaren Ursachen ändern bzw. durch ein Alternativprogramm ersetzt werden, ebenso entsprechend Mehrheitsbescheid der Gruppe, sollte der Anbieter verschiedene Alternativen vorschlagen.

 

 

8.7.Der Kunde gibt seine Einwilligung, dass während des Reiseverlaufs unentgeltlich Bilder und Videoaufnahmen vom Anbieter gemacht werden dürfen, die ohne Nennung des Kundennamens auf der Website des Anbieters, auf seiner Facebook-Seite, auf Werbemedien oder in der Pressearbeit eingesetzt werden dürfen. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist dies bitte direkt bei Buchung mitzuteilen.

 

8.8. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen und Wanderungen zu annullieren. Die Kunden werden hierüber rechtszeitig informiert und erhalten die bereits gezahlten Gebühren über „Leistungen der Wanderflat“ zurück. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.

 

 

 

9.Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung

 

9.1.Der Anbieter haftet dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

 

9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

9.3. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Anbieters. Der Anbieter wird dem Kunden auf dessen Verlangen hin Einsicht in die Versicherungspolice gewähren.

 

9.4.Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

 

9.5.Der Rückgriff des Kunden auf den Anbieter wegen Gewährleistungsansprüchen des Reisenden ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus Ziffer 7 verletzt hat und der Anbieter deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.

 

9.6.Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

9.7.Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

 

 

10.Schlussbestimmungen

 

10.1.Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

10.2Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

10.3.Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Anbieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

 

Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

31. 12. 2024